Wenn die GmbH ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, zählt jeder Tag. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Pflichten, Fristen und Handlungsmöglichkeiten – verständlich und sachlich.
Zuerst
In einer akuten Liquiditätskrise ist Aktionismus ebenso gefährlich wie Abwarten. Wichtig ist, die Lage nüchtern zu erfassen, die gesetzlichen Pflichten zu kennen und Fristen zu wahren. Die folgenden Punkte geben einen ersten Überblick – sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall, helfen aber, die richtigen Fragen zu stellen.
Die Begriffe
Die GmbH kann ihre fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen. Das ist der klassische Auslöser der Insolvenzantragspflicht.
Die GmbH wird ihre Zahlungspflichten voraussichtlich nicht mehr bei Fälligkeit erfüllen können. Hier besteht noch Gestaltungsspielraum – ein guter Zeitpunkt für Sanierung oder Restrukturierung.
Das Vermögen deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr und die Fortführung ist nicht überwiegend wahrscheinlich. Auch das löst die Antragspflicht aus.
Pflichten & Haftung
Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern handeln. Der Insolvenzantrag ist spätestens innerhalb von drei Wochen (Zahlungsunfähigkeit) bzw. sechs Wochen (Überschuldung) zu stellen (§ 15a InsO). Diese Fristen sind Höchstgrenzen und kein Freibrief, sie auszureizen. Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden, können eine persönliche Haftung des Geschäftsführers auslösen (§ 15b InsO). Wer zu spät oder gar nicht handelt, riskiert neben der Haftung auch strafrechtliche Folgen.
Konkret
Verschaffen Sie sich schnell Klarheit: offene Verbindlichkeiten, fällige Zahlungen, verfügbare Mittel. Diese Übersicht ist die Grundlage jeder Entscheidung.
Holen Sie anwaltlichen und steuerlichen Rat, bevor Fristen verstreichen. Je früher, desto größer die Handlungsspielräume und desto geringer das Haftungsrisiko.
Außergerichtliche Sanierung, Restrukturierung nach dem StaRUG, Eigenverwaltung oder rechtzeitiger Insolvenzantrag – welcher Weg passt, hängt von Ihrer konkreten Lage ab.
Eine Krise ist nicht automatisch das Ende. Häufig lässt sich ein Unternehmen sanieren oder geordnet neu aufstellen. Mehr dazu: Unternehmenssanierung in München und Restrukturierung in München.
Häufige Fragen
Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Kontakt
Schildern Sie mir kurz, wo Ihr Unternehmen steht – ich melde mich zeitnah und vertraulich.
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