Wenn eine Gesellschaft beendet werden soll, kommt es auf einen geordneten, rechtssicheren Ablauf an. Ich begleite die Liquidation Ihrer GmbH – von der Auflösung bis zur Löschung.
Worum es geht
Die Liquidation ist die freiwillige, geordnete Abwicklung einer GmbH, die nicht mehr fortgeführt werden soll. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft nicht insolvenzreif ist. Ich sorge dafür, dass Beschlüsse, Fristen, Gläubigeraufruf und Registeranmeldungen korrekt ablaufen – damit am Ende eine saubere Löschung steht und keine Haftungsrisiken zurückbleiben.
Ablauf der Liquidation
Gesellschafterbeschluss zur Auflösung, Bestellung des Liquidators und Anmeldung zum Handelsregister.
Gläubigeraufruf, Einziehung von Forderungen, Begleichung der Verbindlichkeiten und Beachtung des Sperrjahres (§ 73 GmbHG).
Schlussrechnung, Verteilung des verbliebenen Vermögens nach Ablauf des Sperrjahres und Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.
Wichtig: Ist Ihre GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, ist die Liquidation nicht der richtige Weg – dann kann eine Insolvenzantragspflicht bestehen. Prüfen Sie in diesem Fall zunächst die Sanierungsoptionen oder lesen Sie: GmbH zahlungsunfähig – was tun?
Mein Vorgehen
Klären, ob eine Liquidation zulässig ist – also keine Insolvenzreife vorliegt.
Auflösungsbeschluss, Liquidatorbestellung und Registeranmeldung.
Begleitung durch Gläubigeraufruf, Sperrjahr und Schlussabwicklung bis zur Löschung.
Häufige Fragen
Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Kontakt
Schildern Sie mir kurz, wo Ihr Unternehmen steht – ich melde mich zeitnah und vertraulich.
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