Rechtsanwalt · München · Liquidation

Liquidation einer GmbH in München.

Wenn eine Gesellschaft beendet werden soll, kommt es auf einen geordneten, rechtssicheren Ablauf an. Ich begleite die Liquidation Ihrer GmbH – von der Auflösung bis zur Löschung.

Worum es geht

Die geordnete Beendigung einer Gesellschaft.

Die Liquidation ist die freiwillige, geordnete Abwicklung einer GmbH, die nicht mehr fortgeführt werden soll. Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft nicht insolvenzreif ist. Ich sorge dafür, dass Beschlüsse, Fristen, Gläubigeraufruf und Registeranmeldungen korrekt ablaufen – damit am Ende eine saubere Löschung steht und keine Haftungsrisiken zurückbleiben.

Ablauf der Liquidation

Schritt für Schritt zur Löschung.

I

Auflösung & Anmeldung

Gesellschafterbeschluss zur Auflösung, Bestellung des Liquidators und Anmeldung zum Handelsregister.

II

Abwicklung & Sperrjahr

Gläubigeraufruf, Einziehung von Forderungen, Begleichung der Verbindlichkeiten und Beachtung des Sperrjahres (§ 73 GmbHG).

III

Schluss & Löschung

Schlussrechnung, Verteilung des verbliebenen Vermögens nach Ablauf des Sperrjahres und Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.

Wichtig: Ist Ihre GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, ist die Liquidation nicht der richtige Weg – dann kann eine Insolvenzantragspflicht bestehen. Prüfen Sie in diesem Fall zunächst die Sanierungsoptionen oder lesen Sie: GmbH zahlungsunfähig – was tun?

Mein Vorgehen

In drei Schritten zur Lösung.

01

Prüfung

Klären, ob eine Liquidation zulässig ist – also keine Insolvenzreife vorliegt.

02

Beschluss & Anmeldung

Auflösungsbeschluss, Liquidatorbestellung und Registeranmeldung.

03

Abwicklung

Begleitung durch Gläubigeraufruf, Sperrjahr und Schlussabwicklung bis zur Löschung.

Häufige Fragen

Liquidation – kurz erklärt.

Was ist der Unterschied zwischen Liquidation und Insolvenz?
Die Liquidation ist die geordnete, freiwillige Beendigung einer nicht insolventen Gesellschaft. Ist die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, ist nicht die Liquidation, sondern ein Insolvenzverfahren der richtige Weg.
Was bedeutet das Sperrjahr?
Nach dem Aufruf der Gläubiger darf das verbliebene Vermögen erst nach Ablauf eines Jahres an die Gesellschafter verteilt werden (§ 73 GmbHG). Das Sperrjahr schützt die Gläubiger.
Wie lange dauert eine Liquidation?
Durch das Sperrjahr dauert sie in der Regel mindestens etwas mehr als ein Jahr – je nach Umfang der Abwicklung auch länger.
Was, wenn die GmbH überschuldet ist?
Dann besteht möglicherweise eine Insolvenzantragspflicht. In diesem Fall ist nicht die Liquidation der richtige Weg; wir prüfen Sanierungsoptionen oder die Stellung eines Insolvenzantrags.

Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Verwandte Themen

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Situation.

Schildern Sie mir kurz, wo Ihr Unternehmen steht – ich melde mich zeitnah und vertraulich.

Kanzlei am Schwabinger Tor · Parzivalstraße 5 · 80804 München