Wenn Ihr Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, entscheidet schnelles, überlegtes Handeln. Als Rechtsanwalt begleite ich Sie durch die Sanierung – von der nüchternen Analyse bis zur Umsetzung.
Worum es geht
Je früher eine Krise erkannt wird, desto mehr Wege stehen offen. Typische Warnzeichen sind anhaltende Liquiditätsengpässe, eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), eine bilanzielle Überschuldung (§ 19 InsO) oder wachsender Druck von Banken und Gläubigern. Wird zu lange gewartet, verengen sich die Optionen – und für die Geschäftsführung entstehen Haftungsrisiken, etwa aus der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO). Eine frühzeitige, ehrliche Standortbestimmung ist deshalb der wichtigste erste Schritt.
Wege der Sanierung
Oft lässt sich eine Krise ohne Gericht bewältigen: durch Verhandlungen mit Gläubigern und Banken, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen, die Anpassung von Verträgen oder neue Finanzierungsbausteine. Ich führe diese Gespräche für Sie und behalte dabei Ihre rechtliche Position im Blick.
Seit 2021 ermöglicht das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine Restrukturierung mit einem Restrukturierungsplan außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Das kann ein geeigneter Weg sein, wenn einzelne Gläubiger blockieren, das Unternehmen im Kern aber tragfähig ist.
Wo nötig, stehen Verfahren mit Sanierungszweck offen – etwa Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren, bei denen die Fortführung im Vordergrund steht. Ich ordne ein, ob und wann ein solcher Schritt sinnvoll ist, und bereite ihn vor.
Mein Vorgehen
Lage, Liquidität und die Pflichten der Geschäftsführung klären – nüchtern und ehrlich.
Den passenden Sanierungsweg mit Chancen und Risiken aufzeigen und empfehlen.
Verhandlung mit Gläubigern und Banken, Vertretung und Begleitung bis zum Abschluss.
Häufige Fragen
Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Kontakt
Schildern Sie mir kurz, wo Ihr Unternehmen steht – ich melde mich zeitnah und vertraulich.
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