Rechtsanwalt · München · Sanierung

Unternehmens­sanierung in München.

Wenn Ihr Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage gerät, entscheidet schnelles, überlegtes Handeln. Als Rechtsanwalt begleite ich Sie durch die Sanierung – von der nüchternen Analyse bis zur Umsetzung.

Worum es geht

Wann eine Sanierung sinnvoll ist.

Je früher eine Krise erkannt wird, desto mehr Wege stehen offen. Typische Warnzeichen sind anhaltende Liquiditätsengpässe, eine drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), eine bilanzielle Überschuldung (§ 19 InsO) oder wachsender Druck von Banken und Gläubigern. Wird zu lange gewartet, verengen sich die Optionen – und für die Geschäftsführung entstehen Haftungsrisiken, etwa aus der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO). Eine frühzeitige, ehrliche Standortbestimmung ist deshalb der wichtigste erste Schritt.

Wege der Sanierung

Welche Möglichkeiten es gibt.

I

Außergerichtliche Sanierung

Oft lässt sich eine Krise ohne Gericht bewältigen: durch Verhandlungen mit Gläubigern und Banken, Stundungs- und Vergleichsvereinbarungen, die Anpassung von Verträgen oder neue Finanzierungsbausteine. Ich führe diese Gespräche für Sie und behalte dabei Ihre rechtliche Position im Blick.

II

Restrukturierung nach dem StaRUG

Seit 2021 ermöglicht das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine Restrukturierung mit einem Restrukturierungsplan außerhalb eines Insolvenzverfahrens. Das kann ein geeigneter Weg sein, wenn einzelne Gläubiger blockieren, das Unternehmen im Kern aber tragfähig ist.

III

Sanierung im Verfahren

Wo nötig, stehen Verfahren mit Sanierungszweck offen – etwa Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren, bei denen die Fortführung im Vordergrund steht. Ich ordne ein, ob und wann ein solcher Schritt sinnvoll ist, und bereite ihn vor.

Mein Vorgehen

In drei Schritten zur Lösung.

01

Analyse

Lage, Liquidität und die Pflichten der Geschäftsführung klären – nüchtern und ehrlich.

02

Strategie

Den passenden Sanierungsweg mit Chancen und Risiken aufzeigen und empfehlen.

03

Umsetzung

Verhandlung mit Gläubigern und Banken, Vertretung und Begleitung bis zum Abschluss.

Häufige Fragen

Sanierung – kurz erklärt.

Ab wann ist eine Sanierung noch möglich?
Solange Handlungsspielraum besteht – idealerweise bei den ersten Anzeichen. Auch in fortgeschrittenen Krisen gibt es oft Optionen, sie werden aber enger. Entscheidend ist, nicht abzuwarten.
Was ist der Unterschied zwischen Sanierung und Insolvenz?
Sanierung zielt auf den Erhalt des Unternehmens, möglichst außergerichtlich. Ein Insolvenzverfahren ist nur ein möglicher Weg und nicht das automatische Ende – auch im Verfahren kann saniert werden.
Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?
Sie liegt vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht mehr in der Lage sein wird, seine fälligen Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen (§ 18 InsO). Sie ist ein Anlass, frühzeitig Sanierungswege zu prüfen.
Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?
In der Krise treffen die Geschäftsführung besondere Pflichten. Werden sie verletzt, etwa durch einen verspäteten Insolvenzantrag oder verbotene Zahlungen, drohen persönliche Haftung und Schadensersatz. Frühzeitige Beratung hilft, das zu vermeiden.

Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Situation.

Schildern Sie mir kurz, wo Ihr Unternehmen steht – ich melde mich zeitnah und vertraulich.

Kanzlei am Schwabinger Tor · Parzivalstraße 5 · 80804 München

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