Rechtsanwalt · München · Restrukturierung

Restruktur­ierung in München.

Wenn das Geschäftsmodell trägt, aber Strukturen oder Verbindlichkeiten klemmen, hilft eine geordnete Restrukturierung. Ich begleite Sie rechtlich – außergerichtlich und nach dem StaRUG.

Worum es geht

Neu ordnen, bevor es eng wird.

Restrukturierung bedeutet, ein im Kern tragfähiges Unternehmen rechtzeitig neu auszurichten: Verträge anpassen, Verbindlichkeiten ordnen, Strukturen verschlanken. Der Vorteil gegenüber einer späten Sanierung ist der größere Gestaltungsspielraum – solange noch keine Insolvenzantragspflicht besteht. Wo es passt, nutze ich das StaRUG als rechtlichen Rahmen.

Felder der Restrukturierung

Wo ich ansetze.

I

Verträge & Verbindlichkeiten

Verhandlung mit Banken und Gläubigern, Stundungen, Vergleiche und die Anpassung belastender Verträge – mit dem Ziel, Liquidität und Spielraum zurückzugewinnen.

II

Gesellschaftsrechtliche Struktur

Ordnen von Beteiligungen, Geschäftsführung und Strukturen, damit das Unternehmen auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage steht.

III

Restrukturierung nach dem StaRUG

Ein Restrukturierungsplan außerhalb der Insolvenz – ein geeigneter Weg, wenn einzelne Gläubiger blockieren, das Unternehmen aber im Kern gesund ist.

Mein Vorgehen

In drei Schritten zur Lösung.

01

Analyse

Lage, Zahlen und Tragfähigkeit nüchtern bewerten.

02

Konzept

Den passenden Weg festlegen – außergerichtlich oder über das StaRUG.

03

Umsetzung

Verhandlung, Vertretung und Begleitung bis zum tragfähigen Ergebnis.

Ist die Krise bereits akut, ist häufig eine Unternehmenssanierung der richtige Schritt. Drohen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, lesen Sie auch: GmbH zahlungsunfähig – was tun?

Häufige Fragen

Restrukturierung – kurz erklärt.

Was ist der Unterschied zwischen Restrukturierung und Sanierung?
Die Begriffe überschneiden sich. Restrukturierung meint das Neuordnen von Strukturen, Verträgen und Verbindlichkeiten – häufig, bevor eine akute Krise eintritt. Sanierung zielt darauf, ein bereits in Schieflage geratenes Unternehmen zu retten.
Was ist das StaRUG?
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (seit 2021) ermöglicht eine Restrukturierung mit einem Restrukturierungsplan außerhalb eines Insolvenzverfahrens – auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger.
Muss ich dafür Insolvenz anmelden?
Nein. Restrukturierung setzt gerade an, bevor eine Insolvenzantragspflicht besteht. Ob Ihr Unternehmen dafür in Frage kommt, klären wir anhand Ihrer Zahlen.
Ab wann sollte ich über Restrukturierung nachdenken?
Sobald sich abzeichnet, dass Strukturen, Kosten oder Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr tragfähig sind – je früher, desto mehr Gestaltungsspielraum besteht.

Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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Kontakt

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Schildern Sie mir kurz, wo Ihr Unternehmen steht – ich melde mich zeitnah und vertraulich.

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