Kanzlei am Schwabinger Tor
Rechtsanwalt · München · Schwabinger Tor

Firmengründung: diese Fehler vermeiden wir gemeinsam.Klarheit, wenn es wirtschaftlich eng wird.

Zwei Seiten, ein Ziel: Ob beim Aufbau oder in der Krise — es geht immer um die wirtschaftliche Gesundheit Ihres Unternehmens. Ich begleite beide Wege — vorbeugend bei Gründung, Gesellschaftsvertrag und Vorsorge, entschlossen bei Sanierung, Abwicklung und Forderungsmanagement.

Moderne, digitale Arbeitsweise — schnell und reaktionsstark

Wo stehen Sie gerade?

Im Aufbau

Sie gründen oder bauen auf?

Damit von Anfang an nichts schiefläuft: die richtige Rechtsform, ein tragfähiger Gesellschaftsvertrag, klare Regeln – und Vorsorge, damit es gar nicht erst eng wird.

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In der Krise

Ihr Unternehmen ist in der Krise?

Wenn Liquidität knapp wird oder die Zahlungsunfähigkeit droht, zählt jeder Tag. Schneller, geordneter Beistand – von der ehrlichen Lagebeurteilung bis zur Lösung.

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Wenn ein Unternehmen entsteht.

So nüchtern ich Unternehmen durch Krise und Abwicklung begleite, so gern stehe ich am Anfang zur Seite: wenn gegründet, aufgebaut und gewachsen wird – solange alle Gesellschafter an einem Strang ziehen. Gerade dann lohnt es sich, tragfähige Regeln zu schaffen, die auch dann noch halten, wenn es einmal anders kommt. Der beste Zeitpunkt für klare Vereinbarungen ist, wenn man sie noch nicht braucht.

I

Gründung & Rechtsform

Von der Wahl der passenden Rechtsform über den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung bis zu den Gründungsformalitäten – ein sauberes Fundament, auf dem das Unternehmen tragfähig steht.

II

Gesellschaftsvertrag & Gesellschaftervereinbarungen

Klare Regeln zu Stimmrechten, Beschlüssen, Anteilsübertragung, Nachfolge, Ausstieg und Abfindung. Gut gemachte Vereinbarungen beugen Streit vor – oder lösen ihn geordnet, falls aus Einigkeit einmal Uneinigkeit wird.

III

Wachstum & laufende Verträge

Geschäftsführer- und Beteiligungsverträge, Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und die vertraglichen Grundlagen, die ein wachsendes Unternehmen braucht.

IV

Wenn sich im Leben etwas ändert

Menschen verändern sich: Jemand bekommt den Traumjob im Ausland, findet den Partner fürs Leben in Australien, gründet eine Familie, erkrankt – oder möchte einfach aussteigen. Was passiert dann mit seinen Anteilen und seiner Rolle? Ein guter Gesellschaftsvertrag regelt das im Voraus: Anteilsübertragung, Abfindung, Nachfolge und Vinkulierung. So wird aus einer privaten Veränderung kein Streit ums Unternehmen.

V

Geschäftsführung absichern (D&O)

Geschäftsführer und Vorstände haften für Pflichtverletzungen mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) fängt solche Haftungsrisiken ab. Ich ordne ein, ob und in welchem Umfang eine D&O-Versicherung für Sie sinnvoll ist und worauf bei den Versicherungsbedingungen zu achten ist.

Kommt es doch zu Veränderungen, lässt sich vieles gütlich regeln – fair und geräuschlos, statt im zermürbenden Gesellschafterstreit, der sonst oft droht. Vorausgesetzt, die Weichen sind früh richtig gestellt.

Sie stehen am Anfang? Sprechen wir darüber.

Vorsorge · Bevor es eng wird

Damit es gar nicht erst zum Engpass kommt.

Die meisten wirtschaftlichen Engpässe kündigen sich an – wer früh gegensteuert, behält alle Wege offen. Diese Schritte helfen, ein Unternehmen stabil und zahlungsfähig zu halten.

1

Liquidität im Blick behalten

Nicht nur der Gewinn zählt, sondern die Zahlungsfähigkeit. Eine laufende Liquiditätsvorschau zeigt Engpässe, bevor sie entstehen – und macht Frühwarnzeichen sichtbar.

2

Forderungen aktiv managen

Zügig abrechnen, ein klares Mahnwesen pflegen und die Bonität größerer Kunden prüfen. Offene Forderungen sind gebundenes Geld – sie sollten nicht auflaufen.

3

Verträge & Haftung sauber regeln

Tragfähige Verträge mit klaren Zahlungszielen, Eigentumsvorbehalt und sinnvollen Haftungsgrenzen – und ein aktueller Gesellschaftsvertrag. Gute Regeln verhindern teure Überraschungen.

4

Finanzierung vorausschauend aufstellen

Reserven und Kreditlinien sichern, bevor man sie braucht, die Finanzierung nicht auf Kante nähen und Klumpenrisiken – etwa die Abhängigkeit von einem Großkunden – vermeiden.

5

Früh Rat einholen

Schon bei ersten Anzeichen rechtlichen und steuerlichen Rat suchen, statt abzuwarten. Wer die Pflichten der Geschäftsführung kennt und früh handelt, vermeidet Haftung und hält die Optionen offen.

Allgemeine Orientierung – die konkrete Umsetzung hängt vom Einzelfall ab. Wird es trotzdem einmal eng, lesen Sie: GmbH zahlungsunfähig – was tun?

Wenn unternehmerische Entscheidungen keinen Aufschub dulden.

Drei Bereiche, in denen ich Unternehmen und ihre Verantwortlichen begleite — sachlich, entschlossen und diskret.

I

Beistand in der Krise

Ihr Unternehmen ist in wirtschaftliche Schieflage geraten? Ich verschaffe Ihnen rasch einen klaren Überblick über Ihre Lage, zeige Handlungsoptionen auf und begleite Verhandlungen mit Banken, Gläubigern und Geschäftspartnern.

II

Restrukturierung & Abwicklung

Ob Neuordnung oder geordnete Abwicklung: Ich strukturiere die nächsten Schritte, behalte Fristen und Pflichten im Blick und sorge dafür, dass nichts dem Zufall überlassen bleibt.

III

Forderungsmanagement

Offene Forderungen setze ich konsequent durch — außergerichtlich wie gerichtlich, von der Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung. Ebenso wehre ich unberechtigte Forderungen ab.

Leistungen im Detail

Was das konkret bedeutet.

I

Beistand in der wirtschaftlichen Krise

Wenn Liquidität knapp wird, Banken Druck machen oder eine Zahlungsunfähigkeit droht, zählt vor allem eines: schnell den Überblick gewinnen und handlungsfähig bleiben. Ich verschaffe Ihnen eine nüchterne Einschätzung Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Lage, ordne die Pflichten der Geschäftsführung ein und entwickle mit Ihnen die nächsten Schritte — von der Kommunikation mit Gläubigern und Banken bis zur Vorbereitung von Sanierungs- oder Verfahrensoptionen.

II

Restrukturierung & geordnete Abwicklung

Nicht jede Krise endet im Verfahren — oft lässt sich ein Unternehmen neu ordnen, verschlanken oder geordnet beenden. Ich begleite die Restrukturierung von Verträgen, Verbindlichkeiten und Strukturen ebenso wie die Liquidation einer Gesellschaft. Wichtig ist, dass Fristen, Form und Pflichten gewahrt bleiben und am Ende ein klarer, dokumentierter Abschluss steht.

III

Forderungsmanagement & Durchsetzung

Offene Rechnungen kosten Liquidität und Nerven. Ich setze berechtigte Forderungen konsequent durch — vom außergerichtlichen Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Umgekehrt prüfe und wehre ich unberechtigte Forderungen ab, die gegen Ihr Unternehmen erhoben werden.

Arbeitsweise

Schnell, strukturiert, diskret.

In der Krise zählt jeder Tag. Ich arbeite reaktionsschnell und strukturiert — unterstützt von modernen, digitalen Werkzeugen, die umfangreiche Unterlagen rasch erfassen und Analysen beschleunigen. Die rechtliche Bewertung und Verantwortung bleibt dabei stets anwaltlich; die Technik sorgt nur dafür, dass Sie schneller eine belastbare Einschätzung erhalten.

01

Lage klären

Erstgespräch, Sichtung der Unterlagen und eine ehrliche, ungeschönte Einschätzung Ihrer Situation.

02

Optionen & Strategie

Ich zeige die möglichen Wege mit Chancen und Risiken auf und gebe eine klare Empfehlung.

03

Umsetzung

Verhandlung, Vertretung und Durchsetzung — bis die Sache geordnet und vom Tisch ist.

Zur Person

Martin Pertenhammer, Rechtsanwalt

Martin Pertenhammer

Rechtsanwalt mit Kanzlei am Schwabinger Tor in München. Mein Schwerpunkt liegt auf der Begleitung von Unternehmen in wirtschaftlich angespannten Situationen — mit dem Anspruch, auch unter Druck einen klaren Kopf und einen geordneten Weg zu bewahren. Wer in der Krise einen verlässlichen, entschlossenen Beistand sucht, ist bei mir richtig. Zugleich begleite ich Unternehmen in der Gründungs- und Aufbauphase, damit von Anfang an klare, tragfähige Regeln entstehen.

Häufige Fragen

Was Mandanten oft fragen.

Brauche ich für eine Gründung wirklich anwaltlichen Rat?
Pflicht ist es nicht – aber gerade am Anfang werden Weichen gestellt, die später teuer werden können. Die richtige Rechtsform und ein durchdachter Gesellschaftsvertrag ersparen viel Ärger.
Warum ist ein guter Gesellschaftsvertrag so wichtig?
Er regelt, was gilt, wenn man sich einmal nicht mehr einig ist: Stimmrechte, Anteilsübertragung, Ausstieg, Nachfolge. Solche Regeln schafft man am besten, solange alle an einem Strang ziehen.
Was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigt oder wegzieht?
Ein guter Vertrag regelt Abfindung, Übertragung der Anteile und Nachfolge im Voraus. So wird aus einer privaten Veränderung kein Streit ums Unternehmen.
Lohnt sich Beratung schon vor der Gründung?
Ja. Rechtsform, Verträge und Vorsorge lassen sich am besten gestalten, bevor Fakten geschaffen sind – das ist günstiger als spätere Korrekturen.
Ab wann sollte ich als Geschäftsführer anwaltliche Hilfe holen?
Je früher, desto besser. Sobald sich Liquiditätsengpässe, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder anhaltender Druck von Gläubigern abzeichnen, sind die Handlungsspielräume am größten. Ein Erstgespräch schafft schnell Klarheit, ohne dass Sie sich festlegen müssen.
Bedeutet eine Krise automatisch Insolvenz?
Nein. Viele Unternehmen lassen sich außergerichtlich restrukturieren oder geordnet fortführen. Erst die nüchterne Analyse Ihrer Lage zeigt, welche Wege offenstehen — ein Verfahren ist nur einer davon.
Wie läuft ein Erstgespräch ab?
Sie schildern mir Ihre Situation, ich sichte die wichtigsten Unterlagen und gebe Ihnen eine ehrliche Einschätzung sowie die nächsten sinnvollen Schritte. Auf Wunsch übernehme ich anschließend Kommunikation und Vertretung.
Übernehmen Sie auch das Eintreiben offener Forderungen?
Ja. Vom Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung setze ich berechtigte Forderungen durch — und wehre unberechtigte ab.
Werden meine Angaben vertraulich behandelt?
Selbstverständlich. Als Rechtsanwalt unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht; Ihre Informationen behandle ich streng vertraulich.

Kontakt

Sprechen wir über Ihre Lage.

Kanzlei
Kanzlei am Schwabinger Tor
Martin Pertenhammer, Rechtsanwalt
Parzivalstraße 5
80804 München
Direkt erreichbar
Telefon: +49 (0) 89 901 759 50
Telefax: +49 (0) 89 901 759 51
E-Mail: kanzlei@pertenhammer.de

Ihre Anfrage behandle ich selbstverständlich vertraulich.